Vor-Ort-Zahlungen für Coiffeure und Barbershops in der Schweiz: So richtest du Kartenzahlung, TWINT und Trinkgeld ein
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Schweizer Coiffeursalons und Barbershops profitieren von bargeldlosen Zahlungslösungen: TWINT wird von über 6 Millionen Personen in der Schweiz genutzt, und rund 81 % der stationären Geschäfte akzeptieren die Bezahl-App bereits. Für Salons bedeutet das: Wer kein Kartenterminal oder TWINT anbietet, verliert potenzielle Laufkundschaft und macht sich das Trinkgeldthema unnötig schwer. Die passende Zahlungslösung hängt vom Umsatzvolumen, der gewünschten TWINT-Integration und der Frage ab, ob Terminbuchung und Zahlung verknüpft werden sollen.
Dieser Guide erklärt Schritt für Schritt, welche Zahlungslösungen sich für Coiffeursalons und Barbershops in der Schweiz eignen, was sie kosten und wie du Trinkgeld, Terminbuchung und Buchhaltung sauber aufsetzt.
1. Warum Schweizer Kunden im Coiffeursalon bargeldlos zahlen wollen
Die Zahlungsgewohnheiten in der Schweiz haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Gemäss dem Swiss Payment Monitor der ZHAW ist die Debitkarte das am häufigsten genutzte Zahlungsmittel im stationären Handel, gefolgt von Bargeld und TWINT. Für Coiffeure und Barbershops hat dieser Wandel drei konkrete Auswirkungen.
Erstens: Kunden erwarten schlicht, bargeldlos zahlen zu können. Ein Salon, der nur Bargeld akzeptiert, wirkt nicht mehr zeitgemäss – insbesondere bei jüngeren Kundinnen und Kunden, die Debitkarte, TWINT oder Apple Pay als Standard betrachten. Zweitens: TWINT hat in der Schweiz eine besonders hohe Durchdringung. Im Jahr 2025 wurden 901 Millionen Transaktionen über TWINT abgewickelt, 65 % davon im Präsenzgeschäft. Drittens: Bargeldloses Zahlen löst ein alltägliches Problem im Salon – das Trinkgeld. Wenn Kunden kein Bargeld dabeihaben, fällt das Trinkgeld häufig weg. Eine Trinkgeldfunktion am Terminal oder über die Zahlungsseite macht es einfach, trotzdem ein Trinkgeld zu hinterlassen.
Hinzu kommt: Salons, die Vorauszahlung oder No-Show-Gebühren bei der Online-Buchung einführen möchten, brauchen zwingend eine elektronische Zahlungslösung. Ohne Kartenzahlung oder TWINT sind solche Modelle nicht umsetzbar.
2. Terminal, Tap to Pay oder QR-Code: Welche Lösung passt zum Salon?
Für Coiffeursalons und Barbershops kommen vier grundlegende Ansätze in Frage: ein physisches Kartenterminal, Tap to Pay auf dem Smartphone (iPhone oder Android), ein reiner TWINT-QR-Code oder ein PSP-basierter QR-Code, der neben TWINT auch Kreditkarten und weitere Zahlungsmethoden abdeckt. Jede Variante hat Vor- und Nachteile, die vom Umsatzvolumen, der technischen Ausstattung und den gewünschten Zahlungsmethoden abhängen.
Physisches Kartenterminal
Ein klassisches Kartenterminal – etwa von Worldline (ehemals SIX Payment Services), SumUp oder Payrexx – akzeptiert Debitkarten, Kreditkarten und kontaktlose Zahlungen (Apple Pay, Google Pay). Worldline- und Payrexx-Terminals unterstützen zusätzlich TWINT und PostFinance Card. SumUp-Terminals akzeptieren kein TWINT. Payrexx bietet POS-Terminals (Nexgo N5, N6 Mini, N86) mit integrierter SIM-Karte ab CHF 9 pro Monat (Einführungspreis) an – die Geräte funktionieren unabhängig vom Smartphone und benötigen kein WLAN im Salon. Für Salons mit regelmässigem Kartenumsatz ab CHF 3’000 pro Monat lohnt sich ein Worldline- oder Payrexx-Terminal wegen der tieferen Transaktionsgebühren gegenüber SumUp.
Tap to Pay auf dem iPhone oder Android
Seit März 2025 ist Tap to Pay auf dem iPhone auch in der Schweiz verfügbar. Das Smartphone wird zum Kartenterminal – ohne zusätzliche Hardware. Anbieter wie SumUp, Worldline, Stripe und myPOS unterstützen die iPhone-Variante für Debit- und Kreditkarten sowie Apple Pay und Google Pay. Auf Android bieten mehrere Anbieter SoftPOS-Lösungen an, darunter Payrexx Tap to Pay: Die App verwandelt jedes NFC-fähige Android-Smartphone in ein Kartenterminal und akzeptiert neben Karten auch TWINT, Apple Pay und Samsung Pay – ein Vorteil gegenüber der iPhone-Variante, die TWINT nicht unterstützt. Die Transaktionsgebühren bei Payrexx Tap to Pay liegen bei 1,65 % + CHF 0.15 pro Transaktion, ohne monatliche Fixkosten für das erste Gerät. Für Einzelunternehmer und mobile Coiffeure ist Tap to Pay eine unkomplizierte Einstiegslösung. Einschränkung: Eine stabile Internetverbindung (WLAN oder Mobilfunk) ist zwingend.
TWINT QR-Code (statisch oder dynamisch)
Ein statischer TWINT-QR-Code am Empfang ist die einfachste Variante: Der Kunde scannt den Code mit der TWINT-App und gibt den Betrag selbst ein. Transaktionsgebühr: 1,3 %. Diese Lösung eignet sich als Ergänzung zum Terminal oder als alleinstehende Variante für sehr kleine Betriebe. Der Nachteil: Nur Kunden mit TWINT-App können bezahlen – Touristen oder Personen ohne TWINT bleiben aussen vor.
PSP-basierter QR-Code (z. B. Payrexx QR Pay)
Eine Weiterentwicklung des reinen TWINT-QR-Codes sind QR-Codes, die über einen Payment Service Provider generiert werden. Das Prinzip: Der QR-Code kann sowohl mit der TWINT-App als auch mit der normalen Smartphone-Kamera gescannt werden. Im zweiten Fall öffnet sich eine Zahlungsseite, auf der die Kundin zwischen TWINT, Kreditkarte, PostFinance, Apple Pay und weiteren Zahlungsmethoden wählen kann. Das ist besonders praktisch für Salons mit internationaler Kundschaft oder Laufkundschaft ohne TWINT. Der QR-Code lässt sich mit offenem, fixem oder Mindestbetrag konfigurieren und als Poster oder Aufkleber am Empfang platzieren. Der Salon braucht dafür kein eigenes WLAN – die Internetverbindung läuft über das Smartphone der Kundin.
Vergleich der Zahlungslösungen
Kriterium | Kartenterminal | Tap to Pay | TWINT QR | PSP QR-Code |
Debit-/Kreditkarten | Ja | Ja | Nein | Ja |
TWINT | Ja (Worldline, Payrexx), nein (SumUp) | Ja (Android/Payrexx), nein (iPhone) | Ja | Ja |
PostFinance Card | Ja (Worldline, Payrexx) | Ja (Android/Payrexx) | Nein | Ja |
Zusätzliche Hardware | Terminal (Kauf/Miete) | Keine (Smartphone) | Keine (QR-Aufkleber) | Keine (QR-Aufkleber) |
Trinkgeldfunktion | Ja (je nach Anbieter) | Ja (Payrexx), app-abh. | Nein (manuell) | Nein (manuell) |
Auch für Nicht-TWINT-Nutzer | Ja | Ja | Nein | Ja |
Geeignet für | Salons ab CHF 3’000/Mt. | Mobile Coiffeure, Kleinstbetriebe | Ergänzung, Einstieg | Salons mit gemischter Kundschaft |
Viele Salons kombinieren zwei Lösungen: ein Kartenterminal oder Tap to Pay für den Hauptumsatz und einen QR-Code als zusätzliche Option. Wer alle Zahlungsmethoden über einen einzigen QR-Code abdecken will, setzt auf einen PSP-basierten QR-Code statt auf den reinen TWINT-QR.
3. Trinkgeld am Kartenterminal: Wie die Trinkgeldfunktion in der Schweiz funktioniert
Trinkgeld ist in Schweizer Coiffeursalons üblich, aber nicht selbstverständlich. Seit immer mehr Kunden bargeldlos zahlen, stellt sich die Frage: Wie funktioniert Trinkgeld am Kartenterminal?
Voreingestellte Trinkgeldbeträge
Die gängigste Lösung sind voreingestellte Trinkgeldoptionen auf dem Terminal-Display. Typische Stufen: 5 %, 10 %, 15 % oder ein individueller Betrag. Bei einem Haarschnitt für CHF 65 würde die Kundin also z. B. «CHF 3.25 / CHF 6.50 / CHF 9.75 / Anderer Betrag» sehen. Der Vorteil: Die Kundin muss nicht selbst rechnen, und das Trinkgeld wird direkt mit der Zahlung verbucht.
Technische Umsetzung
Ob die Trinkgeldfunktion verfügbar ist, hängt vom Anbieter und vom Terminalmodell ab. Worldline bietet die Funktion auf seinen neueren Android-Terminals (z. B. Axium-Serie) an, konfigurierbar über das Merchantportal. Bei SumUp lässt sich die Trinkgeldfunktion in der App aktivieren. Auch SoftPOS-Lösungen wie Payrexx Tap to Pay sowie die Payrexx POS-Terminals bieten eine konfigurierbare Trinkgeldfunktion – der Vorteil: Ob per Smartphone-App oder physischem Terminal, der Salon kann Trinkgeldoptionen ohne zusätzliche Konfigurationsschritte anbieten. Für Online-Zahlungsseiten – etwa bei der Terminbuchung – kann ein PSP eine Trinkgeldoption direkt auf der Zahlungsseite einblenden.
Steuerliche Behandlung
Trinkgeld, das über das Kartenterminal eingeht, ist buchhalterisch Teil des Zahlungsstroms und muss korrekt verbucht werden. Trinkgeld ist in der Schweiz grundsätzlich AHV-pflichtiger Lohn, wenn es an Angestellte weitergegeben wird (Art. 7 lit. c AHVV). Für die MWST gilt: Trinkgeld, das der Kunde freiwillig und zusätzlich zum vereinbarten Preis gibt, unterliegt nicht der Mehrwertsteuer gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. j MWSTG, sofern es klar vom Dienstleistungspreis getrennt ist. In der Buchhaltung empfiehlt es sich, Trinkgeld auf einem separaten Konto zu führen (z. B. Konto 2279 «Durchlaufende Trinkgelder» im Kontenrahmen KMU).
4. Terminbuchung und Vorauszahlung: Online-Buchung mit Zahlung kombinieren
Viele Coiffeursalons setzen heute ein Online-Buchungstool ein – etwa über die eigene Website, Instagram oder Google. Die Verknüpfung von Buchung und Zahlung löst zwei häufige Probleme: No-Shows (nicht erschienene Kunden) und den administrativen Aufwand für Mahnungen.
No-Show-Gebühren und Vorauszahlung
Um No-Shows zu reduzieren, verlangen immer mehr Salons eine Kreditkartenhinterlegung oder eine Vorauszahlung bei der Buchung. Typisch ist eine No-Show-Gebühr von CHF 30–50, die nur belastet wird, wenn der Termin nicht wahrgenommen wird. Alternativ kann der volle Betrag oder eine Anzahlung (z. B. 50 %) bei der Buchung eingezogen werden. Für die Umsetzung ist ein Payment Service Provider (PSP) erforderlich, der Kreditkartenzahlungen und idealerweise auch TWINT über eine Zahlungsseite ermöglicht.
Integration mit Buchungssystemen
Buchungssysteme wie Treatwell, Shore oder Salonkee lassen sich über APIs mit einem PSP verbinden. Der Ablauf: Kundin bucht online einen Termin, wird auf die Zahlungsseite weitergeleitet, zahlt per TWINT oder Kreditkarte, und erhält die Buchungsbestätigung erst nach erfolgreicher Zahlung. Ein PSP mit Schweizer Zahlungsmethoden stellt sicher, dass TWINT, PostFinance und Kreditkarten verfügbar sind – nicht nur Visa und Mastercard.
5. Kosten und Gebühren: Was Coiffeure in der Schweiz wirklich bezahlen
Die Gesamtkosten setzen sich aus Anschaffungs- bzw. Mietkosten, Transaktionsgebühren und allfälligen Abogebühren zusammen. Die folgende Tabelle zeigt einen realistischen Vergleich für einen Salon mit CHF 5’000 Kartenumsatz pro Monat.
Kostenposition | SumUp | Worldline Link/2500 | Payrexx POS-Terminal | Payrexx Tap to Pay |
Anschaffung / Miete | ab CHF 16 (Air) bis CHF 129 (4G) | ca. CHF 150 (Kauf) | ab CHF 9/Mt. (1. Jahr), dann CHF 25/Mt. | Gratis (erstes Gerät) |
Debitkarten | 1,5 % | ca. 0,7–1,0 % | 0,95 % + CHF 0.15 | 1,65 % + CHF 0.15 |
Kreditkarten | 2,5 % | ca. 1,3–1,7 % | 1,25 % + CHF 0.15 | 1,65 % + CHF 0.15 |
TWINT | Nicht verfügbar | 1,3 % | 1,25 % | 1,65 % + CHF 0.15 |
TWINT integriert | Nein | Ja | Ja | Ja |
Trinkgeldfunktion | Ja (App) | Ja (Merchantportal) | Ja | Ja |
Geschätzte Kosten bei CHF 5’000/Mt. | ca. CHF 75–125 | ca. CHF 50–85 | ca. CHF 55–75 + Miete | ca. CHF 90 (keine Miete) |
Wichtig: Die effektiven Gebühren hängen vom Zahlungsmix ab. In einem typischen Coiffeursalon liegt der Debitkarten-Anteil höher als der Kreditkarten-Anteil, was die Durchschnittskosten senkt. Bei Worldline sind die Gebühren zudem verhandelbar – wer einen jährlichen Umsatz von über CHF 50’000 per Karte nachweisen kann, erhält in der Regel bessere Konditionen. SumUp bietet mit dem «One»-Abo für CHF 19 pro Monat reduzierte Gebühren (0,79 % statt 1,5 %), was sich ab ca. CHF 4’400 Kartenumsatz pro Monat lohnt. Die Payrexx-POS-Terminals bieten mit 0,95 % für Debitkarten einen der tiefsten Sätze im Markt und decken zusätzlich TWINT und PostFinance unter einem einzigen Vertrag ab.
6. Buchhaltung: Kartenzahlungen, TWINT und Bargeldumsatz korrekt verbuchen
Ein häufiger Fehler bei Coiffeuren: Die Auszahlung von SumUp oder Worldline wird direkt als Umsatz verbucht. Das ist falsch – der Umsatz ist der Bruttobetrag, den die Kundin bezahlt hat, nicht der nach Abzug der Transaktionsgebühr ausbezahlte Betrag.
Korrekte Verbuchung mit Transitkonto
Die saubere Lösung: Ein Transitkonto (z. B. Konto 1090 «Transitkonto Kartenzahlungen» im Kontenrahmen KMU). Der Buchungsablauf: Beim Verkauf wird der Bruttobetrag als Ertrag gebucht (z. B. Konto 3400 Dienstleistungsertrag), die Gegenbuchung auf das Transitkonto 1090. Bei der Auszahlung durch den Terminal-Anbieter wird das Bankkonto (1020) belastet, das Transitkonto 1090 entlastet, und die Differenz als Aufwand auf Konto 6850 (Bankspesen/Kartenkommissionen) gebucht.
MWST-Behandlung
Die Mehrwertsteuer wird immer auf den vollen Bruttobetrag berechnet – also auf den Preis, den die Kundin bezahlt, nicht auf den ausbezahlten Nettobetrag. Die meisten Coiffeurbetriebe sind MWST-pflichtig, da die Umsatzgrenze von CHF 100’000 pro Jahr (Art. 10 Abs. 2 MWSTG) im Salonbetrieb schnell erreicht wird. Coiffeurdienstleistungen unterliegen dem Normalsatz von 8,1 %.
Gemischte Zahlungsarten
In der Praxis hat ein Salon drei bis vier Zahlungskanäle: Bargeld, Kartenterminal, TWINT und allenfalls Online-Vorauszahlungen. Jeder Kanal sollte in der Buchhaltung sauber getrennt geführt werden. Für Bargeld empfiehlt sich weiterhin ein Kassenbuch (Konto 1000). Die Terminalumsätze laufen über das Transitkonto 1090. TWINT-Auszahlungen können auf ein separates Transitkonto (z. B. 1091) gebucht werden, sofern die Auszahlungsrhythmen unterschiedlich sind. Wer alle Zahlungskanäle über einen einzigen PSP abwickelt, vereinfacht die Buchhaltung, da nur eine Auszahlung pro Abrechnungsperiode auf dem Bankkonto erscheint.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) über Zahlungen im Coiffeursalon
Brauche ich als Coiffeur in der Schweiz ein Kartenterminal?
Ja, wenn du Debit- und Kreditkartenzahlungen akzeptieren willst, benötigst du entweder ein physisches Kartenterminal (z. B. SumUp, Worldline, Payrexx), Tap to Pay auf dem Smartphone oder einen PSP-basierten QR-Code. Für reine TWINT-Zahlungen reicht ein QR-Code am Empfang.
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Wie richte ich TWINT in meinem Coiffeursalon ein?
Du kannst TWINT über ein Worldline-Terminal, einen statischen QR-Code (Bestellung direkt bei TWINT oder über deine Bank) oder über einen PSP wie Payrexx einrichten. Die Transaktionsgebühr liegt bei rund 1,3 % pro Zahlung.
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Kann ich am Kartenterminal Trinkgeld aktivieren?
Ja. Worldline-, SumUp- und Payrexx-Terminals sowie Payrexx Tap to Pay bieten eine Trinkgeldfunktion, die voreingestellte Beträge (z. B. 5 %, 10 %, 15 %) auf dem Display anzeigt. Die Aktivierung erfolgt über die Einstellungen des Terminals oder die dazugehörige App.
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Was kostet ein Kartenterminal für meinen Coiffeursalon?
Ein SumUp Air kostet einmalig ab CHF 16, ohne monatliche Gebühren. Ein Worldline Link/2500 kostet ca. CHF 150 im Kauf. Payrexx POS-Terminals sind ab CHF 9 pro Monat (Miete, Einführungspreis) erhältlich. Die Transaktionsgebühren variieren: SumUp 1,5–2,5 %, Worldline ca. 0,7–1,7 %, Payrexx POS 0,95–1,25 % je nach Kartentyp.
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Wie verbuche ich Kartenzahlungen in meiner Coiffeur-Buchhaltung?
Buche den vollen Bruttobetrag als Umsatz (Konto 3400), nutze ein Transitkonto (Konto 1090) für die Verzögerung zwischen Zahlung und Auszahlung, und verbuche die Transaktionsgebühr als Aufwand (Konto 6850). Die MWST wird immer auf den Bruttobetrag berechnet.
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Kann ich Terminbuchung und Zahlung für meinen Salon kombinieren?
Ja. Über einen PSP wie Payrexx lässt sich eine Zahlungsseite in dein Buchungssystem integrieren. Kunden zahlen bei der Buchung per TWINT, Kreditkarte oder PostFinance – das reduziert No-Shows und spart Administrationsaufwand.
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Ist Tap to Pay (iPhone/Android) eine Alternative zum klassischen Kartenterminal für Coiffeure?
Auf Android bieten Anbieter wie Payrexx eine Tap-to-Pay SoftPOS-Lösung an, die zusätzlich TWINT unterstützt. Tap to Pay eignet sich besonders für mobile Coiffeure und als Ergänzung zum klassischen Terminal.
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