FINMA

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ist die unabhängige Aufsichtsbehörde, die in der Schweiz Banken, Versicherungen, Börsen und Finanzdienstleister — einschliesslich Zahlungsverkehrsdienstleister — beaufsichtigt.

FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)

Die FINMA ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den Schweizer Finanzmarkt. Sie erteilt Bewilligungen, überwacht die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und kann bei Verstössen Sanktionen verhängen. Für den Zahlungsverkehr ist die FINMA relevant, weil bestimmte Geschäftsmodelle eine Bewilligung erfordern — etwa wenn ein Unternehmen gewerbsmässig fremde Gelder entgegennimmt oder Zahlungsverkehrsdienstleistungen erbringt.

Für Marktplätze und Plattformen ist die FINMA-Regulierung ein zentrales Thema: Wer als Plattform Zahlungen von Käufern entgegennimmt und an Verkäufer weiterleitet, kann als Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG) gelten. In diesem Fall ist ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) oder eine direkte FINMA-Unterstellung erforderlich.

Die FINMA kennt verschiedene Bewilligungsstufen: die FinTech-Bewilligung (Art. 1b BankG) für Publikumseinlagen bis CHF 100 Mio., die Banklizenz für klassische Finanzinstitute und seit der geplanten FINIG-Reform die neue Kategorie des Zahlungsmittelinstituts. Für KMU, die einen Marktplatz betreiben, ist die Zusammenarbeit mit einem regulierten Zahlungsanbieter (PSP) der pragmatischste Weg, um eigene Bewilligungspflichten zu vermeiden.

FINMA Beispiele

Ein Marktplatz-Betreiber hält Käufergelder auf einem eigenen Konto, bevor er sie an Verkäufer auszahlt. Die FINMA stuft dies als bewilligungspflichtige Tätigkeit ein.

Ein PSP besitzt eine FINMA-Bewilligung und übernimmt die Zahlungsabwicklung für den Marktplatz — der Plattformbetreiber braucht selbst keine Bewilligung.

Ein FinTech beantragt die FinTech-Bewilligung nach Art. 1b BankG, um Kundengelder bis CHF 100 Mio. entgegennehmen zu dürfen.

FINMA FAQ

Was ist die FINMA?

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) ist die unabhängige Behörde, die den Schweizer Finanzmarkt beaufsichtigt. Sie erteilt Bewilligungen an Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und überwacht die Einhaltung des Finanzmarktrechts.

Braucht ein Marktplatz eine FINMA-Bewilligung?

Nicht zwingend. Wenn der Marktplatz die Zahlungsabwicklung an einen bewilligten PSP auslagert und selbst keine Kundengelder hält, ist in der Regel keine eigene FINMA-Bewilligung nötig. Wer hingegen fremde Gelder entgegennimmt und weiterleitet, kann bewilligungspflichtig werden.

Was ist die FinTech-Bewilligung?

Die FinTech-Bewilligung (Art. 1b BankG) erlaubt es Unternehmen, Publikumseinlagen bis CHF 100 Mio. entgegenzunehmen, ohne eine volle Banklizenz zu besitzen. Sie ist ein vereinfachter Einstieg in regulierte Finanzdienstleistungen.

Was ist eine SRO im Kontext der FINMA?

Eine SRO (Selbstregulierungsorganisation) überwacht Finanzintermediäre im Auftrag der FINMA. Wer als Finanzintermediär gemäss GwG gilt, muss sich einer SRO anschliessen oder sich direkt der FINMA unterstellen.

Was ist ein Finanzintermediär?

Ein Finanzintermediär ist gemäss GwG eine Person oder Firma, die gewerbsmässig Zahlungsverkehrsdienstleistungen erbringt oder fremde Vermögenswerte annimmt, aufbewahrt oder weiterleitet. Marktplätze können unter diese Definition fallen, wenn sie Käufergelder entgegennehmen.

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