GwG (Geldwäschereigesetz)

Das GwG (Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei) ist das Schweizer Anti-Geldwäscherei-Gesetz und regelt die Sorgfaltspflichten von Finanzintermediären — einschliesslich Zahlungsverkehrsdienstleistern.

GwG (Geldwäschereigesetz)

Das GwG (SR 955.0) ist das zentrale Schweizer Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Es definiert, wer als Finanzintermediär gilt, welche Sorgfaltspflichten einzuhalten sind und wann eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erfolgen muss.

Für den Zahlungsverkehr ist Art. 2 Abs. 3 GwG besonders relevant: Wer gewerbsmässig Zahlungsverkehrsdienstleistungen erbringt, gilt als Finanzintermediär. Das betrifft potenziell auch Marktplatzbetreiber, die Käufergelder entgegennehmen und an Verkäufer weiterleiten. Ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) ist dann Pflicht.

Die Sorgfaltspflichten umfassen: Identifizierung des Vertragspartners (KYC), Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Dokumentationspflicht, organisatorische Massnahmen und die Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäscherei. Für KMU-Marktplätze ist die Auslagerung an einen regulierten PSP der einfachste Weg, die GwG-Pflichten zu erfüllen, ohne selbst Finanzintermediär zu werden.

GwG Beispiele

Ein Marktplatz leitet Käufergelder an Verkäufer weiter und wird als Finanzintermediär gemäss Art. 2 Abs. 3 GwG eingestuft. Er muss sich einer SRO anschliessen.

Ein PSP übernimmt die Zahlungsabwicklung für den Marktplatz und erfüllt als regulierter Finanzintermediär die GwG-Sorgfaltspflichten.

Eine Plattform erkennt eine verdächtige Transaktion und meldet sie über ihren PSP an die MROS (Meldestelle für Geldwäscherei).

GwG FAQ

Was ist das GwG?

Das GwG (Geldwäschereigesetz) ist das Schweizer Anti-Geldwäscherei-Gesetz. Es regelt, wer als Finanzintermediär gilt und welche Sorgfaltspflichten bei Zahlungsverkehrsdienstleistungen einzuhalten sind.

Wann gilt ein Marktplatz als Finanzintermediär?

Wenn der Marktplatz gewerbsmässig Zahlungsverkehrsdienstleistungen erbringt — zum Beispiel Käufergelder entgegennimmt und an Verkäufer weiterleitet. Die Schwelle zur Gewerbsmässigkeit ist in der GwV definiert.

Was ist eine SRO?

Eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) überwacht im Auftrag der FINMA die Einhaltung der GwG-Pflichten durch Finanzintermediäre. Wer als Finanzintermediär gilt, muss sich einer SRO anschliessen.

Was ist die MROS?

Die MROS (Money Laundering Reporting Office Switzerland) ist die Meldestelle für Geldwäscherei beim Bundesamt für Polizei. Finanzintermediäre müssen verdächtige Transaktionen an die MROS melden.

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