Split Payments für Schweizer Marktplätze: Wie die automatische Zahlungsaufteilung funktioniert
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Split Payment bedeutet, dass eine Käuferzahlung auf einem Marktplatz automatisch in mehrere Beträge aufgeteilt wird – typischerweise in den Anteil des Verkäufers, die Provision der Plattform und allfällige Gebühren. Für Schweizer Marktplätze ist dieses Modell besonders relevant, weil es dem Plattformbetreiber erlaubt, Kundengelder nie selbst auf einem eigenen Konto zu halten – und damit regulatorische Pflichten nach Bankengesetz (BankG) und Geldwäschereigesetz (GwG) in der Regel zu vermeiden.
Dieser Guide erklärt, wie Split Payments technisch funktionieren, welche Zahlungsfluss-Modelle es gibt, wie Refunds und Chargebacks bei aufgeteilten Zahlungen ablaufen und worauf Schweizer KMU bei der Einrichtung achten müssen.
1. Was ist ein Split Payment?
Unter Split Payment versteht man die automatische Aufteilung einer einzelnen Transaktion auf mehrere Empfänger zum Zeitpunkt der Zahlung. Der Käufer bezahlt einen Gesamtbetrag – im Hintergrund verteilt der Payment Service Provider (PSP) das Geld nach vordefinierten Regeln auf die beteiligten Parteien.
Im Kontext eines Marktplatzes sind das in der Regel drei Geldflüsse:
Händleranteil: Der Betrag, der dem Verkäufer für sein Produkt oder seine Dienstleistung zusteht.
Plattformprovision: Die Gebühr, die der Marktplatzbetreiber als Vermittler einbehält – typischerweise ein Prozentsatz des Warenwerts.
Transaktionsgebühr: Die Kosten des PSP für die Zahlungsabwicklung (z. B. Kreditkartengebühren, TWINT-Gebühren).
Der entscheidende Punkt: Die Aufteilung geschieht beim PSP, nicht auf dem Konto des Marktplatzbetreibers. Der Plattformbetreiber sieht auf seinem Konto nur seine Provision – die Kundengelder fliessen direkt an den Verkäufer.
Beispiel: CHF 100 Warenkorb mit 10 % Plattformgebühr
Ein Kunde kauft auf einem Schweizer Marktplatz ein Produkt für CHF 100 und bezahlt mit TWINT. Die Plattform hat eine Provision von 10 % vereinbart. Der PSP berechnet eine Transaktionsgebühr von 1.3 %.
Posten | Betrag | Empfänger |
Warenwert | CHF 100.00 | – |
Transaktionsgebühr PSP (1.3 %) | CHF 1.30 | PSP |
Plattformprovision (10 %) | CHF 10.00 | Marktplatzbetreiber |
Auszahlung an Verkäufer | CHF 88.70 | Händler |
Der Käufer zahlt CHF 100. Der Marktplatzbetreiber erhält CHF 10. Der Verkäufer erhält CHF 88.70. Das Geld wird zu keinem Zeitpunkt auf einem Sammelkonto des Marktplatzes geparkt.
2. Warum Split Payments für Schweizer Marktplätze regulatorisch wichtig sind
Die Schweiz hat – anders als die EU mit der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) – kein eigenständiges Zahlungsdienstegesetz. Die Regulierung ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Bankengesetz (BankG), Geldwäschereigesetz (GwG) und der Praxis der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Das zentrale Risiko für Marktplätze: Wer Kundengelder auf einem eigenen Firmenkonto entgegennimmt und später an Verkäufer weiterleitet, kann als Finanzintermediär im Sinne von Art. 2 Abs. 3 GwG gelten. Damit entstehen Pflichten wie der Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO), die Einhaltung von Sorgfalts- und Meldepflichten und im Extremfall die Pflicht zur Einholung einer Bewilligung nach Art. 1 Abs. 2 BankG.
Split Payments umgehen dieses Problem, weil der Marktplatzbetreiber die Kundengelder nie selbst hält. Der PSP – der selbst reguliert ist – übernimmt die Zahlungsabwicklung und leitet die Gelder direkt an die jeweiligen Empfänger weiter.
Sammelkonto vs. Split Payment: Vergleich
Kriterium | Sammelkonto | Split Payment |
Kundengelder auf Plattformkonto? | Ja | Nein |
Regulatorisches Risiko (BankG)? | Hoch (Publikumseinlagen) | Gering |
GwG-Unterstellung wahrscheinlich? | Ja | In der Regel nein |
SRO-Anschluss nötig? | Ja | In der Regel nein |
Manuelle Auszahlung an Händler? | Ja | Nein (automatisch) |
Reconciliation-Aufwand | Hoch | Gering |
Geeignet für KMU? | Nein | Ja |
Wichtig: Split Payments reduzieren das regulatorische Risiko erheblich, ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Entscheidend ist die konkrete vertragliche und technische Ausgestaltung.
3. Multi-Seller-Warenkorb: Eine Zahlung, mehrere Händler
Auf vielen Marktplätzen kaufen Kunden Produkte von verschiedenen Verkäufern in einer einzigen Bestellung. Ein typisches Beispiel: Ein Kunde bestellt auf einem Schweizer Handwerker-Marktplatz gleichzeitig Holzregale von Verkäufer A (CHF 150), Wandfarbe von Verkäufer B (CHF 45) und Montagematerial von Verkäufer C (CHF 30).
Der Gesamtbetrag beträgt CHF 225. Der Kunde zahlt einmal – der PSP splittet die Zahlung auf drei Händler, jeweils abzüglich der Plattformprovision.
Verkäufer | Warenwert | Provision 10 % | Auszahlung |
Verkäufer A (Holzregale) | CHF 150.00 | CHF 15.00 | CHF 135.00 |
Verkäufer B (Wandfarbe) | CHF 45.00 | CHF 4.50 | CHF 40.50 |
Verkäufer C (Montage) | CHF 30.00 | CHF 3.00 | CHF 27.00 |
Plattform | – | CHF 22.50 | – |
Versandkosten können pro Händler berechnet und ebenfalls gesplittet werden oder als Pauschale an die Plattform fliessen. Die technische Umsetzung erfolgt über sogenannte Split-Regeln (Split Rules), die pro Transaktion festlegen, welcher Betrag an welchen Empfänger geht.
4. Refunds und Teilrückerstattungen bei Split Payments
Rückerstattungen sind bei Marktplatz-Zahlungen komplexer als im klassischen Onlineshop, weil mehrere Parteien beteiligt sind. Bei Split Payments muss klar definiert sein, wer welchen Anteil zurückerstattet – und wer die Kosten trägt.
Vollständiger Refund
Gibt der Kunde die gesamte Bestellung zurück, wird der volle Betrag rückerstattet. Die Split-Logik wird umgekehrt: Der PSP zieht die entsprechenden Beträge von den Händlerkonten ab und erstattet dem Käufer den Gesamtbetrag.
Teilrückerstattung (ein Händler)
Gibt der Kunde nur das Produkt von Verkäufer B zurück, wird nur der entsprechende Teilbetrag erstattet. Der Refund betrifft nur Verkäufer B – die Auszahlungen an Verkäufer A und C bleiben unberührt.
Zentrale Fragen, die vor dem Start geklärt werden müssen:
Wer trägt die Payment Fee bei Refunds? Manche PSPs erstatten die Transaktionsgebühr nicht.
Was passiert bei negativem Händlersaldo? Wenn ein Händler bereits ausgezahlt wurde und danach ein Refund kommt, entsteht ein negativer Saldo.
Wer kommuniziert mit dem Käufer? Die Plattform ist in der Regel der Ansprechpartner.
Chargebacks
Ein Chargeback entsteht, wenn ein Käufer die Zahlung über seine Bank oder seinen Kreditkartenanbieter zurückfordert. Bei Marktplätzen ist die Haftungsfrage komplex: Der Chargeback geht formal an den Merchant of Record – das ist in der Regel der PSP oder die Plattform.
In der Praxis wird die Chargeback-Gebühr (typischerweise CHF 20–25) entweder vom Händler getragen oder zwischen Plattform und Händler aufgeteilt, je nach vertraglicher Vereinbarung.
5. Payout-Zeitpunkte und Auszahlungslogik
Split Payments definieren, wie eine Zahlung aufgeteilt wird. Die Auszahlung an den Händler (Payout) ist ein separater Prozess, der zeitlich versetzt stattfinden kann.
Modell | Beschreibung | Geeignet für |
Sofort-Payout (T+0/T+1) | Händler erhält Geld am selben oder nächsten Tag | Produktmarktplätze, niedriges Risiko |
Wöchentlicher Payout | Gesammelte Auszahlung jeden Montag | Standard für KMU-Marktplätze |
Payout nach Lieferung | Auszahlung erst nach Versandbestätigung | Produktmarktplätze, höherer Wert |
Payout nach Leistung | Auszahlung nach Abschluss der Dienstleistung | Dienstleistungsmarktplätze |
Payout nach Freigabe | Plattform oder Käufer gibt manuell frei | Escrow, Projektplattformen |
Eine Rolling Reserve – ein prozentualer Anteil, der vorübergehend einbehalten wird – kann das Risiko von Chargebacks und Refunds abfedern. Typisch sind 5–10 % des Transaktionsvolumens über einen Zeitraum von 90–180 Tagen.
6. Buchhaltung und Reconciliation
Split Payments vereinfachen die Buchhaltung gegenüber dem Sammelkonto-Modell erheblich, weil jede Transaktion von Anfang an klar aufgeteilt ist. Dennoch gibt es Punkte, die mit dem Treuhänder geklärt werden müssen:
Plattformumsatz vs. Verkäuferumsatz: Die Plattform verbucht nur ihre Provision als Umsatz – nicht den Gesamtbetrag. Das hat direkte Auswirkungen auf die MWST.
Gebührenabzug: Transaktionsgebühren des PSP mindern den Plattformertrag und müssen korrekt als Aufwand verbucht werden.
Payout-Dateien: Der PSP liefert Abrechnungsdateien (CSV, API), die den Abgleich zwischen Zahlungseingängen, Provisionen und Auszahlungen ermöglichen.
Refunds und Chargebacks: Rückbuchungen müssen sowohl beim Händler als auch bei der Plattform korrekt verbucht werden.
Empfehlung: Kläre mit deinem Treuhänder vor dem Start, ob dein Marktplatz als Vermittler (Agenturmodell) oder als Verkäufer (Merchant of Record) auftritt. Das bestimmt, wie Umsätze, Provisionen und MWST korrekt verbucht werden.
7. Checkliste: Was du vor dem Start prüfen solltest
Ist dein PSP in der Lage, Split Payments mit Schweizer Zahlungsmethoden (TWINT, PostFinance, Kreditkarten, QR-Rechnung) durchzuführen?
Ist klar definiert, wer Merchant of Record ist – die Plattform, der Händler oder der PSP?
Gibt es eine Regelung für Refunds und Chargebacks: Wer trägt die Kosten, wer kommuniziert mit dem Käufer?
Sind die Payout-Zyklen für Händler definiert (Frequenz, Mindestauszahlung, Währung)?
Ist das KYC-Onboarding der Händler durch den PSP abgedeckt, sodass du nicht selbst als Finanzintermediär auftreten musst?
Kann der PSP Multi-Seller-Warenkörbe korrekt splitten – auch bei Teilretouren?
Gibt es Abrechnungsdateien oder eine API für den Abgleich mit der Buchhaltung?
Hast du mit deinem Treuhänder geklärt, wie Provisionen, Gebühren und Auszahlungen verbucht werden?
Ist eine Rolling Reserve sinnvoll, um das Chargeback-Risiko abzufedern?
Hast du die regulatorische Einordnung deines Modells rechtlich prüfen lassen?
8. Split Payments mit Payrexx für Schweizer Marktplätze
Payrexx bietet eine integrierte Marktplatz-Zahlungslösung, die Split Payments, automatisches KYC-Onboarding für Händler und Auszahlungen an Sub-Händler aus einer Hand abdeckt. Die Plattform unterstützt TWINT, PostFinance, Kreditkarten, QR-Rechnung und weitere Schweizer Zahlungsmethoden. Über die Payrexx Platform API können Marktplatzbetreiber Split-Regeln, Provisionen und Payout-Zyklen individuell konfigurieren – ohne selbst Kundengelder zu halten oder eine eigene Bewilligung beantragen zu müssen. Payrexx übernimmt als regulierter Schweizer PSP die Compliance-Pflichten, sodass sich KMU auf den Aufbau ihres Marktplatzes konzentrieren können.
FAQ: Split Payments für Schweizer Marktplätze
Was ist ein Split Payment bei einem Marktplatz?
Ein Split Payment ist die automatische Aufteilung einer Käuferzahlung auf mehrere Empfänger – typischerweise den Händler, die Plattform und den PSP. Der Käufer bezahlt einmal, die Verteilung geschieht im Hintergrund.
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Braucht ein Marktplatz mit Split Payments eine FINMA-Lizenz?
In der Regel nicht. Wenn der Marktplatz Kundengelder nie selbst auf einem eigenen Konto hält und die Zahlungsabwicklung über einen lizenzierten PSP läuft, entfällt in vielen Fällen die Bewilligungspflicht. Eine individuelle rechtliche Prüfung ist dennoch empfohlen.
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Wie funktioniert ein Refund bei Split Payments mit mehreren Händlern?
Bei einer Rückerstattung wird der Refund nur für den betroffenen Händler ausgelöst. Der PSP zieht den entsprechenden Betrag vom Händlerkonto ab und erstattet ihn dem Käufer. Auszahlungen an andere Händler bleiben unberührt.
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Funktioniert Split Payment mit TWINT und PostFinance?
Ja. Split Payments sind unabhängig von der Zahlungsmethode des Käufers. Ob der Kunde mit TWINT, PostFinance Card, Kreditkarte oder QR-Rechnung bezahlt – die Aufteilung erfolgt beim PSP im Hintergrund.
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Was ist der Unterschied zwischen Split Payment und Sammelkonto?
Beim Sammelkonto fliesst das Geld zuerst auf ein Konto des Marktplatzbetreibers und wird später manuell verteilt. Beim Split Payment wird die Zahlung direkt beim PSP aufgeteilt, ohne dass die Plattform die Kundengelder je berührt.
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Wer trägt die Kosten bei einem Chargeback auf einem Marktplatz?
Das hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die Chargeback-Gebühr (typischerweise CHF 20–25) wird entweder dem betroffenen Händler belastet oder zwischen Plattform und Händler aufgeteilt.
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Wie wird die Plattformprovision bei Split Payments verbucht?
Die Plattform verbucht nur ihre Provision als eigenen Umsatz – nicht den Gesamtbetrag der Transaktion. Die Provision unterliegt der Schweizer MWST (8.1 %). Der Händleranteil wird durchgeleitet.
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